Leistungen der Krankenkasse im Alter
Nachweislich werden die Menschen immer älter, das Durchschnittsalter liegt inzwischen sogar schon bei 80 Jahren. Grund hierfür ist eine ausgesprochen gute medizinische Versorgung, die alle Mitteleuropäer heute genießen. Doch ist das Herz noch so gesund, so sind es häufig die allgemeinen Gebrechlichkeiten des Alters, die den vielen Senioren stark zu schaffen machen.
Wollen die Beine nicht mehr ganz gehorchen, sollte der Senior eine Gehilfe kaufen, mit der sich der Alltag wieder müheloser gestalten lässt. Und bei vielen Krankheiten hilft den Senioren auch ein Rollstuhl, um stets am Leben teilhaben zu können. Hinzu kommt, dass bei allen krankheitsbedingten Gebrechlichkeiten die Krankenkasse die Kosten für eine Gehhilfe übernimmt, insofern der behandelnde Arzt ein Rezept dafür ausstellt. Egal, ob es sich letztendlich nur um Krücken, einen Gehstock, ein Gehgestell, oder gar einen Rollator und einen Rollstuhl handelt.
Flexibler Rollwagen
Ein Rollator, auch Gehwagen genannt, dient nicht nur in der eigenen Wohnung als Stütze, sondern kann selbst zu notwendigen Einkäufen jederzeit mitgenommen werden. Ausgerüstet mit einem kleinen Einkaufskorb lassen sich Lebensmittel und Medikamente sogar problemlos verstauen und damit sicher nach Hause fahren. Muss während eines Sparziergangs obendrein einmal ein kleines Päuschen eingelegt werden, so ist ein hochwertiger Rollator sogar mit einer Sitzgelegenheit ausgestattet, um diesem Ansinnen nachkommen zu können.
Bezahlt wird der Rollator von der Krankenkasse immer dann, wenn ein Arzt bestätigt, dass ein entsprechendes Krankheitsbild vorliegt, die der Unterstützung durch dieses Gerät bedarf. Hierzu zählen unter anderem chronisches Rheuma, Formen von Diabetes, vorangegangene, nicht komplett verheilte Knochenbrüche und dergleichen mehr. Wobei die Beschaffung in der Regel relativ einfach ist, da der Rollator zu den anerkannten Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenkassen zählt. Obendrein sind einfachere Modellausführungen bereits ab 50 Euro im Handel erhältlich sind.
Rollstuhlhilfe
Ein ganz anderer Fall liegt vor, wenn sich zum Beispiel der Senior einen Rollstuhl als Gehhilfe kaufen möchte oder muss. Dieser wird von den Krankenkassen nämlich nur dann bezahlt, wenn der ärztliche Rezepttext den Vorschriften des zugehörigen Leistungskataloges entspricht.
Zumal wird dabei noch zwischen verschiedenen Modelltypen unterschieden, wie zum Beispiel dem einfachen Standardmodell, das keine dauerhafte Benutzung vorsieht und aus diesem Grund auch in gebrauchtem Zustand zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Rollstuhl hat den Nachteil, dass sich ältere Menschen damit nicht selbständig fortbewegen können. Deshalb benötogen sie weitaus häufiger einen Pflegerollstuhl, dessen Kosten wiederum nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen werden. Es gilt deshalb für die Patienten, dass sie sich einen kompetenten und kundigen Facharzt suchen, der sich in dieser Materie hervorragend auskennt.