Welche Zusatzversicherungen sind sinnvoll?
Mit der Gesundheitsreform sind die gesetzlichen Krankenkassen weiterhin zur Übernahme der medizinisch notwendigen Leistungen verpflichtet. Trotzdem kann sich für gewisse Fälle und unverhoffte Situationen eine private Zusatzversicherung lohnen, die auch die Übernahme der Kosten weitergehender Behandlung und Leistungen garantiert, die man ansonsten aus eigener Tasche bezahlen müsste.
Erst Sparen und dann Zähne zusammenbeißen?
Will man sich privat versichern, dann tut man dies in der Regel aus dem Beweggrund heraus, die bestmöglichen Leistungen im Krankheitsfall zu erhalten. Schon eine einfache Zahnzusatzversicherung deckt meist 100 Prozent des Rechnungsbeitrages, bei dem man im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung zumindest einen Prozentsatz in Eigenleistung zu Tragen hätte. Schon Füllungen schränkt die gesetzliche Krankenkasse dahingehend ein, dass sie lediglich Füllungen aus Amalgam übernimmt. Höherwertige Materialien und umfangreichere Behandlungen als die der Grundversorgung fallen demnach nicht mehr in den Leistungsbereich. Hat man Probleme mit seinen Zähnen, denn das ist oft schon genetisch vorbestimmt, dann weiß man, dass diese Behandlungen wesentlich teurer sind. So ist man allein bei einer Füllung schnell bei 250 Euro angelangt. Kronen, Inlays, Implantate oder gar Zahnersatz potenzieren die Rechnung noch mal so schnell. Dabei kann man auch bei der privaten Zahnzusatzversicherung wählen, ob man monatlich etwas mehr in die Beiträge investiert oder lieber einen Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen möchte und dafür bei den Beiträgen spart. Das optionale Leistungsspektrum erweitert sich bei beiden Varianten, ohne den eigenen finanziellen Rahmen zu sprengen und auf die bestmögliche Behandlung verzichten zu müssen. Ein gesundes Lächeln ist schließlich so etwas wie eine Visitenkarte.
Beste Behandlung im Krankenhaus
Bei schwerer Krankheit oder Unfällen mit kompliziertem Verlauf ist oftmals der Aufenthalt in einem Krankenhaus unausweichlich, um Leib und Seelenheil des Patienten schnellstmöglich wieder herzustellen. Die herkömmliche Krankenkasse verweist dabei an das nächstliegende Krankenhaus. Möchte man sich hingegen zum besten Spezialisten begeben, der in einer anderen Stadt praktiziert, dann sind dessen Leistungen nicht mehr im Umfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Mit dem Abschluss einer stationären Krankenzusatzversicherung behält man nicht bloß seine Ansprüche auf die optimale Behandlung, sondern muss sein Liege im Krankenhaus nicht in einem Mehrbettzimmer aufschlagen. Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wahrt die Privatsphäre in dieser sensiblen Zeit. Die Berechnung der Beiträge so einer Zusatzversicherung richten sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
Krankentagegeld für Selbstständige
Arbeitet man als Selbstständiger, dann kann der Verdienstunfall bei einem längeren Behandlungsverlauf schnell an die finanzielle Substanz gehen und die Pleite eines Unternehmens droht. Während die gesetzlichen Krankenkassen regulären Angestellten mit festem Einkommen in so einem Fall nach der üblichen Lohnfortzahlung von sechs Wochen immer noch 70 Prozent des Nettoeinkommens auszahlen, verhilft bei eigener Tätigkeit bloß diese Zusatzversicherung zu einem finanziellen Ausgleich.